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erstellt am:
21.06.2018
Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Juli 2018 |
IV. Kleine Strafkammer Dienstag, 17.07.2018 09.00 Uhr Strafverfahren gegen Karl-Achim S. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 27.02.2018 wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 € verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, im Juli und August 2017 in Bückeburg beim Betteln Passanten, die ihm kein Geld geben wollten, angepöbelt und beleidigt zu haben. Es sind 3 Zeugen geladen <4 Ns 509 Js 6624/17 (17/18)>. VII. Kleine Strafkammer Donnerstag, 19.07.2018 09.30 Uhr Strafverfahren gegen Eugen N. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 24.11.2017 wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2016 in einem Supermarkt in Lindhorst 5 Flaschen Raki im Wert von knapp 80 € gestohlen zu haben, um diese gewinnbringend weiter zu veräußern. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 507 Js 8803/16 (10/18). 11.00 Uhr Strafverfahren gegen Mohammed Amin D. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 08.02.2018 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im März 2017 in einem Supermarkt in Stadthagen einer durch ein Gespräch abgelenkten 80-jährigen Kundin 20 € aus deren Manteltasche entwendet zu haben. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 502 Js 6211/17 (20/18)>. III. Kleine Strafkammer Dienstag, 24.07.2018 09.30 Uhr Strafverfahren gegen Horst A. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 18.07.2017 wegen Nachstellung in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Jahr 2014 der geschädigten Nebenklägerin zahlreiche SMS und Emails geschickt zu haben, in denen er sie unter anderem als Hure und Schlampe beschimpft und ihr angekündigt habe, sie zu ficken. Der Nebenklägerin habe er dadurch das Gefühl einer ständigen Beobachtung vermittelt, was diese psychisch sehr belastet habe. Es sind 2 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen <4 Ns 3584 Js 16621/14 (43/17)>. VII. Kleine Strafkammer Donnerstag, 26.07.2018 09.30 Uhr Strafverfahren gegen Rrahim A. und Bashkim I. Das Amtsgericht Bückeburg hat die Angeklagten am 20.02.2018 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 07.11.2017 zunächst in ein Wohnhaus in Heeßen eingebrochen zu sein und dort Wertgegenstände im Wert von rund 850 € entwendet zu haben. Anschließend sollen sie in ein Wohnhaus in Obernkirchen eingebrochen sein, wo sie vor Abtransport der Beute durch die alarmierte Polizei gestellt und festgenommen worden seien. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 304 Js 8962/17 (14/18)>. Dr. Garbe Vizepräsident des Landgerichts |
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21.06.2018