Artikel-Informationen
erstellt am:
28.05.2018
I. Große Jugendkammer Mittwoch, 20.06.2018 09.00 Uhr mit Fortsetzungstermin am 22.06.2018 um 09.00 Uhr. Strafverfahren gegen Maurice G. Das Jugendschöffengericht Stadthagen hat den Angeklagten am 14.09.2017 wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung und versuchter Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2016 in Lindhorst im alkoholisierten Zustand Außenspiegel von PKW abgetreten und einen Fahrzeugbesitzer, der ihn zur Rede stellte, mit einem 40 cm langen Imbusschlüssel mit spitzem Ende geschlagen und erheblich verletzt zu haben. Einem herbeigeeilten Zeugen soll er gedroht haben, dessen Haus anzuzünden. Zudem soll er sich der eintreffenden Polizei widersetzt und versucht haben, einem Beamten einen Kopfstoß zu versetzen. Es sind 8 Zeugen geladen <40 Ns 201 Js 10466/16 (4/17)>. VII. Kleine Strafkammer Donnerstag, 21.06.2018 09.00 Uhr Strafverfahren gegen Carola H. Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte am 16.01.2018 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 € verurteilt und ihr den Führerschein entzogen. Hinsichtlich des Vorwurfs der Unfallflucht hat das Gericht die Angeklagte freigesprochen. Ihr wird vorgeworfen, im März 2017 in Lauenau im fahruntüchtigen Zustand PKW gefahren zu sein und dabei alkoholbedingt zwei Unfälle verursacht zu haben. Es sind 4 Zeugen und 2 Sachverständige geladen <4 Ns 501 Js 2502/17 (16/18)>. 13.00 Uhr Strafverfahren gegen Christian K. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 07.02.2018 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50 € verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2016 in Bückeburg im Rahmen eines Trennungsgesprächs seine damalige Ehefrau geohrfeigt zu haben. Es ist 1 Zeugin geladen <4 Ns 506 Js 53/17 (18/18)>. V. Kleine Jugendkammer Mittwoch, 27.06.2018 09.00 Uhr Strafverfahren gegen Fabian O. Das Amtsgericht Stadthagen hat am 20.07.2017 gegen den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung einen Dauerarrest von 2 Wochen verhängt. Ihm wird zur Last gelegt, im Juni 2016 auf dem Schützenfest in Wunstorf gemeinsam mit weiteren Tätern einen Zeugen tätlich angegriffen zu haben. Es sind 10 Zeugen geladen < 41 Ns 202 Js 10485/16 (7/17)> Dr. Garbe Vizepräsident des Landgerichts |
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.05.2018