Text Logo Landgericht Bückeburg Niedersachsen klar Logo

Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Februar 2019

V. Kleine Jugendkammer

Montag, 04.02.2019

09.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 11.02. um 09.00 Uhr und am 12.02.2019 um 14.00 Uhr.

Strafverfahren gegen Benjamin H., Florian H. und Thore W. Das Amtsgericht Rinteln hat die Angeklagten am 12.07.2018 wegen uneidlicher Falschaussage schuldig gesprochen und ihnen Geldstrafen von 100 Tagessätzen zu je 40 € (H. und H.) bzw. 40 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt (W.). Den Angeklagten wird zur Last gelegt, in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Rinteln zugunsten des dort Angeklagten gelogen zu haben. Es sind 7 Zeugen geladen. <41 Ns 201 Js 7083/17>.


III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 12.02.2019

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Hans-Werner E. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 05.07.2018 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Mai 2017 in einer Gaststätte in Bad Nenndorf im Rahmen einer Auseinandersetzung eine Besucherin so sehr geschubst zu haben, dass diese zu Boden gefallen sei und sich einen Bruch an der rechten Hand zugezogen habe. Es sind 8 Zeugen geladen. <4 Ns 508 Js 5412/17 (37/18)>.


I. Große Jugendkammer

Dienstag, 12.02.2019

09.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 15.02., 22.02. und 04.03.2019 jeweils um 09.00 Uhr.

Strafverfahren gegen Manuel E. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen Sommer 2015 und April 2016 in zwei Fällen Kinder dazu benutzt zu haben, sich sexuell stimulieren zu lassen. Der Angeklagte soll die Kinder in seiner Wohnung in Stadthagen mit einer Spielekonsole spielen gelassen haben. Hierbei soll er sie auf den Knopf eines Elektrogeräts drücken gelassen haben, welches über Kabel mit seinem Geschlechtsteil verbunden gewesen sein und ihm Stromstöße versetzt haben soll. Es sind 7 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen. <4 Kls 305 Js 3855/16 (7/17)>.


I. Große Jugendkammer

Montag, 18.02.2019

13.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 27.02., 01.03., 05.03. und 15.03.2019 um 09.00 Uhr bzw. am 05.03.2019 um 13.00 Uhr.

Strafverfahren gegen Ismail Ö. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im August 2018 in Stadthagen zwei 13-jährige Jungen in einer Gartenparzelle eingesperrt und dort sexuelle Handlungen an ihnen vorgenommen zu haben, indem er sie gegen ihren Willen geküsst, sie angefasst und sich dabei selbst befriedigt haben soll. Es sind 7 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen. <4 Kls 206 Js 7237/18 (28/18)> .


VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 21.02.2019

13.00 Uhr

Strafverfahren gegen Marcel G. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 06.09.2018 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in 14 Fällen, Volksverhetzung in 2 Fällen sowie wegen Bedrohung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen November 2015 und August 2016 in Stadthagen über seinen WhatsApp-Account unter anderem Hakenkreuz-Abbildungen und „Sieg-Heil“ Nachrichten versandt zu haben. Zudem soll er im August 2016 zwei Kindern, die ihm offenbar nicht deutsch genug aussahen, von seinem Balkon aus mit einer echt aussehenden Feuerzeugpistole gedroht haben. <4 Ns 407 Js 6467/16 (44/18)>.


III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 26.02.2019

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Benjamin M. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 18.09.2018 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juni 2017 in Stadthagen von einer Kundin für den Einbau eines neuen Turboladers rund 735 € verlangt und erhalten zu haben, obwohl der eingebaute Turbolader nicht neu, sondern gebraucht gewesen sei. Es sind 1 Zeugin und 1 Sachverständiger geladen. <4 Ns 507 Js 1289/18 (43/18)>.


14.00 Uhr

Strafverfahren gegen Torsten D. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 07.08.2018 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt, den verwendeten BMW eingezogen und die Führerscheinstelle angewiesen, dem Angeklagten innerhalb der nächsten 21 Monate keine neue Fahr-erlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2017 nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,47 Promille Auto gefahren zu sein, obwohl er gewusst habe, dass er fahruntüchtig und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sei. <4 Ns 502 Js 977/18 (39/18)>.


VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 28.02.2019

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Klaus Hendrik S. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 30.03.2017 wegen gemeinschaftlich versuchten Raubes in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten verurteilt und hiervon 4 Monate wegen überlanger Verfahrensdauer für vollstreckt erklärt. Nachdem das Oberlandesgericht das Berufungsurteil des Landgerichts vom 20.03.2018 teilweise aufgehoben hat, ist erneut über den Vorwurf zu verhandeln, der Angeklagte habe im Juni 2013 mit einem unbekannten Mittäter einen Zeugen zu Boden geschlagen, um an dessen Geldbörse zu gelangen, was jedoch aufgrund der heftigen Gegenwehr des Angegriffenen nicht gelungen sei. <4 Ns 406 Js 4368/13 (35/17)>.


Dr. Garbe

Vizepräsident des Landgerichts

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.01.2019
zuletzt aktualisiert am:
20.03.2019

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln