Der Landgerichtsbezirk
Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Bückeburg erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Schaumburg. Zum LG-Bezirk gehören die drei Amtsgerichte Bückeburg, Rinteln und Stadthagen. Bei dem Landgericht befindet sich auch die Bewährungshilfe und die Führungsaufsicht. Zuständige Staatsanwaltschaft ist die Staatsanwaltschaft Bückeburg.
Resozialisierung, Betreuung, Beratung. Ein sozialer Dienst in der Justiz.
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Das Amtsgericht Stadthagen ist eins von drei Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk.
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Die Führungsaufsicht ist zu unterscheiden von der Bewährungshilfe.
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Das Amtsgericht Rinteln ist eins von drei Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk.
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Das Amtsgericht Bückeburg ist eins von drei Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk.
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