Artikel-Informationen
erstellt am:
22.06.2017
Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Juli 2017 |
IV. Kleine Strafkammer Dienstag, 04.07.2017 13.00 Uhr Strafverfahren gegen Michael R. und Lütfiye V. Das Amtsgericht Rinteln hat die Angeklagten am 16.03.2017 wegen unerlaubter Einfuhr von und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren verurteilt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2016 in den Niederlanden rund 3 Kilo Amphetaminpaste, 340 Gramm Ecstasy-Tabletten und 460 Gramm Cannabis gekauft und nach Deutschland eingeführt zu haben, wo sie auf der A 2 in Höhe Porta Westfalica von der Polizei festgenommen wurden. Es sind 2 Zeugen geladen <4 Ns 303 Js 7548/16 (23/17)> II. Große Strafkammer Dienstag, 11.07.2017 09.00 Uhr mit Folgeterminen am 12.07., 13.07., 17.07., 18.07., 02.08. und 18.08.2017 jeweils um 09.00 Uhr. Strafverfahren gegen Thi Bich O., Jürgen O. und Huu Cuong H. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, zwischen März 2015 und November 2016 in Auetal und Hannover mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Die Angeklagten sollen in mehreren Taten insgesamt rund 1.400 Cannabis-Pflanzen angebaut, rund 24 Kilo Marihuana geerntet und diese dann zum Weiterverkauf an gesondert verfolgte Mittäter übergeben haben. Es sind 15 Zeugen und ein Dolmetscher geladen <4 KLs 6071 Js 105905/16 (2/17)>. VII. Kleine Strafkammer Donnerstag, 20.07.2017 13.30 Uhr Strafverfahren gegen Lasse F. und Philipp L. Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten am 12.01.2017 wegen gemeinsamen Herstellens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 1 Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt, wobei 3 Monate wegen überlanger Verfahrensdauer als bereits vollstreckt gelten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Jahr 2014 in Bad Nenndorf Marihuana-Pflanzen angebaut zu haben, aus denen sie rund 270 Gramm Marihuana geerntet haben sollen. <4 Ns 303 Js 3769/14 (16/17)>. VII. Kleine Strafkammer Donnerstag, 27.07.2017 10.00 Uhr Strafverfahren gegen Abdullah E. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 11.04.2017 wegen Betruges in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2016 unter Verwendung der Identität der Geschädigten B. einen Account bei der Toto-Lotto-Niedersachsen GmbH angelegt und genutzt zu haben, wobei er zur Abbuchung seiner Spielaufträge das Konto der B. angegeben haben soll. Es sind 2 Zeugen geladen <4 Ns 305 Js 7218/16 (28/17)>. Dr. Garbe Vizepräsident des Landgerichts |
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.06.2017