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Termine vor den Strafkammern im Monat Mai 2018

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 08.05.2018

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Eduard K. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 22.08.2017 wegen Inverkehrbringens von Falschgeld unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe im Oktober 2015 einen Einkauf in einem Kiosk in Steinbergen bewusst mit einem falschen 50 € - Geldschein bezahlen wollen.

Es ist 1 Zeugin geladen <4 Ns 409 Js 304/16 (49/17)>.

Schwurgericht

Mittwoch, 16.05.2018

09.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 23.05., 25.05., 29.05. und 05.06.2018 jeweils um 09.00 Uhr.

Strafverfahren gegen Dominik R. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Totschlag seines drei Monate alten Sohnes vor. Der Angeklagte soll im November 2017 in Lindhorst seinen Sohn so stark geschüttelt haben, dass dieser Hirnblutungen erlitten habe und trotz einer Notoperation zwei Tage später verstorben sei.

Es sind 18 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen <4 Ks 204 Js 9584/17 (1/18)>.

VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 24.05.2018

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Metincan Ü. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 13.10.2017 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 23 € verurteilt und ihm die Erlaubnis für das Führen von Kraftfahrzeugen entzogen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2016 in Bad Nenndorf mit einem PKW gefahren zu sein, obwohl er wegen vorangegangenen Cannabis-Konsums fahruntüchtig gewesen sei.

Es sind 3 Zeugen und 1 Sachverständige geladen <4 Ns 601 Js 7975/16 (1/18)>.

I. Große Strafkammer

Mittwoch, 30.05.2018

09.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 01.06., 06.06. und 12.06.2018 jeweils um 09.00 Uhr.

Strafverfahren gegen Christian B. und Jan Christian S. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, im Juli 2017 in Rinteln eine gefährliche Körperverletzung, eine schwere räuberische Erpressung sowie Nötigung und Hausfriedensbruch begangen zu haben.

Die Angeklagten sollen am 16.07.2017 mit dem Geschädigten R. gemeinsam Alkohol und Marihuana konsumiert haben, als der Angeklagte B dem Geschädigten dann einen Kopfstoß versetzt habe. Die Angeklagten sollen dann den Geschädigten gehindert haben, seine Wohnung zu verlassen.

Zwei Tage später sollen die Angeklagten den Geschädigten wieder aufgesucht und von ihm unter Vorhalt eines Klappmessers Geld verlangt haben, woraufhin dieser mit ihnen zur Sparkasse gegangen sei, 100 € abgehoben und den Angeklagten das Geld überreicht habe.

Es sind 4 Zeugen und 2 Sachverständige geladen < 4 KLs 408 Js 6148/17 (2/18)>

Dr. Garbe

Vizepräsident des Landgerichts

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2018

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