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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Mai 2016

III. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 10.05.2016

10.30 Uhr

Strafverfahren gegen Skender S. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 07.07.2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2014 in Rodenberg seine schwangere Lebensgefährtin mittels eines Ladekabels und eines Mehrfachsteckers mehrfach am ganzen Körper geschlagen zu haben.

Es sind 5 Zeugen und ein Dolmetscher geladen <4 Ns 509 Js 6894/14 (37/15)>.


14.45Uhr

Strafverfahren gegen Frank T. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 22.12.2015 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 45 € verurteilt.

Ihm wird vorgeworfen, am 27.03.2015 in Bad Nenndorf mit seinem PKW gefahren zu sein, obwohl er dies wegen eines kurz zuvor verhängten einmonatigen Fahrverbots nicht gedurft habe.

Es ist ein Zeuge geladen <4 Ns 509 Js 3574/15 (11/16)>.




III. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)


Dienstag, 24.05.2016


09.30 Uhr


Strafverfahren gegen Nor-Eddine F. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 11.08.2015 wegen Leistungserschleichung, Beleidigung und wiederholten Verstoßes gegen eine ausländerrechtliche Aufenthaltsbeschränkung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ihm wird vorgeworfen, im Dezember 2014 ohne gültigen Fahrschein mit dem Regionalexpress von Porta Westfalica nach Minden gefahren zu sein und die ihn kontrollierende Polizeibeamtin als Esel bezeichnet zu haben.

Es sind 2 Zeugen und ein Dolmetscher geladen <4 Ns 206 Js 722/15 (43/15)>.



14.00 Uhr


Strafverfahren gegen Walter G. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 22.10.2015 wegen Bestechung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 11 € verurteilt.

Ihm wird vorgeworfen, im Juni 2015 bei einer Kontrolle nach dem Schwarzarbeitsgesetz dem Zollbeamten 500 € für die Auskunft geboten zu haben, wer den Hinweis gegeben habe, der zu der Kontrolle seines landwirtschaftlichen Betriebes geführt habe.

Es ist ein Zeuge geladen <4 Ns 4212 Js 60605/15 (5/16)>.




Dr. Garbe

Vizepräsident des Landgerichts


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2016

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