Am 40. Verhandlungstag ist die Beweisaufnahme mit den Plädoyers der Beteiligten zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft sieht den Angeklagten als überführt an und hat eine Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen beantragt. Die beiden Verteidiger haben ausgeführt, dass die Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei die Täterschaft des Angeklagten bewiesen habe und dass nach ihrer Auffassung mehr dafür spreche, dass die Belastungszeugin und Ex-Geliebte die Tat begangen habe. Der Nebenklägervertreter hat keinen Antrag gestellt.
Die Kammer wird ihr Urteil am Mittwoch, den 25.01.2017, um 09.00 Uhr verkünden.
Hinweis für Medienvertreter:
Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt. Für Medienvertreter werden im Zuschauerraum acht Plätze reserviert. Sofern reservierte Plätze nicht bis 10 Minuten vor Verhandlungsbeginn besetzt worden sind, werden sie für andere Zuhörer freigegeben.
Bild- und Tonaufnahmen sind im Sitzungssaal nur bis zum Beginn der Verhandlung sowie nach deren Beendigung erlaubt. Im Übrigen sind Aufnahmen im Gerichtsgebäude nicht gestattet.
Dr. Garbe
Vizepräsident des Landgerichts
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