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Urteilsverkündung im Mordverfahren gegen Uwe K.

Urteilsverkündung im Mordverfahren gegen Uwe K.

Am 41. Verhandlungstag hat das Schwurgericht sein Urteil verkündet und den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von 11 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Die Kammer ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte seine Ehefrau aufgrund eines spontan gefassten Entschlusses getötet hat. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Verurteilung wegen Mordes hat die Kammer abgelehnt, da sie nicht positiv feststellen konnte, dass bei der Tat die in Frage kommenden Mordmerkmale der Heimtücke oder der niedrigen Beweggründe vorgelegen haben.

Der Vorsitzende hat in der Urteilsbegründung ausgeführt, dass man die belastende Aussage der Ex-Geliebten des Angeklagten für glaubhaft halte. Es habe daneben aber so viele weitere Indizien gegeben, dass das Urteil nicht maßgeblich auf dieser Aussage beruhe.

Dr. Garbe

Vizepräsident des Landgerichts

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erstellt am:
25.01.2017

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