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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat September 2016

Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg

im Monat September

I. Große Jugendkammer

Mittwoch, 07.09.2016

09.00 Uhr

mit Folgeterminen am 27. und 29.09. und 13.10.2016 jeweils um 09.00 Uhr.

Strafverfahren gegen Murad A. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Juli 2014 in Rinteln in zwei Fällen sexuelle Handlungen an einem Kind unter 14 Jahren vorgenommen zu haben.

Der Angeklagte soll in der Dusche und in der Umkleidekabine des Freibades in Rinteln den Penis eines damals achtjährigen Jungen in den Mund genommen und den After des Jungen mit seiner Zunge berührt haben.

Es sind 12 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen <4 KLs 305 Js 7024/14 (5/15)>.

VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 08.09.2016

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Timo V. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 29.02.2016 wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 13 € verurteilt und eine Sperre von 18 Monaten für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ausgesprochen.

Ihm wird vorgeworfen, im August 2015 in Stadthagen aufgrund vorangegangenen Cannabiskonsums einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem zwei Motorradfahrer gestürzt seien und sich Prellungen und Abschürfungen zugezogen hätten.

Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 508 Js 6335/15 (30/16)>.

11.30 Uhr

Strafverfahren gegen Marcus A. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 15.03.2016 wegen Verstoßes gegen das Nds. Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 60 € verurteilt.

Ihm wird vorgeworfen, auf dem Weg zu einer Demonstration am 01.08.2015 in Bad Nenndorf Pfefferspray mit sich geführt zu haben.

Es ist ein Zeuge geladen <4 Ns 407 Js 6733/15 (24/16)>.

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 13.09.2016

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Khalaf K. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 16.02.2016 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2015 in Gelldorf im Rahmen einer familiären Auseinandersetzung seine Frau mehrfach geschlagen zu haben. Seine Frau soll nach einem Streit das Auto verlassen haben und der Angeklagte soll ihr gefolgt sein und sie auf der Fahrbahn zu Boden gerissen und sie mehrfach geschlagen haben.

Es sind 7 Zeugen geladen < 4 Ns 506 Js 8622/15 (17/16)>.

14.00 Uhr

Strafverfahren gegen Frank T. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 22.12.2015 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 45 € verurteilt.

Ihm wird vorgeworfen, im März 2015 in Bad Nenndorf mit seinem PKW gefahren zu sein, obwohl er dies wegen eines kurz zuvor verhängten einmonatigen Fahrverbots nicht gedurft habe.

Es sind 2 Zeugen geladen <4 Ns 509 Js 3574/15 (11/16)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 15.09.2016

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Andreas B. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 23.05.2016 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2014 im Rahmen einer familiären Auseinandersetzung mit einem kleinen Beistelltisch nach seinem damals 19-jährigen Sohn geworfen und seinen damals 16-jährigen Sohn mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen zu haben.

Es sind 2 Zeugen geladen <4 Ns 201 Js 5061/14 (36/16)>.

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 27.09.2016

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Ewald S. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 12.04.2016 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ihm wird vorgeworfen, im Juli 2015 in Rinteln mit einem führerscheinpflichtigen Mofa gefahren zu sein, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Zudem soll er einen Blutalkoholwert von 1,19 Promille gehabt haben.

Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 509 Js 6653/15 (19/16)>.

12.30 Uhr

Strafverfahren gegen Reinhard K. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 22.04.2016 wegen exhibitionistischer Handlungen in vier Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juni 2014 sowie im Mai, Oktober und November 2015 in Wunstorf, Neuenkirchen, Stadthagen und Bad Nenndorf jeweils vor Kindern sein Glied gezeigt und in drei Fällen vor ihnen masturbiert zu haben.

Es ist 1 Sachverständiger geladen <4 Ns 305 Js 8853/15 (31/16)>.

VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 29.09.2016

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Magdy E. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 06.06.2014 und am 23.02.2016 in zwei Urteilen wegen Verleumdung in 7 Fällen, Beleidigung in 12 Fällen sowie wegen Nötigung und Bedrohung zu Freiheitsstrafen von 8 Monaten und von einem Jahr verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seit 2010 wiederholt insbesondere seine ehemalige Lebensgefährtin und deren Rechtsanwalt per Mail, Google+ und Youtube beleidigt und diffamiert zu haben.

Es sind 5 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen <4 Ns 509 Js 6220/14 (26/16)>.

Dr. Garbe

Vizepräsident des Landgerichts

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2016

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