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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Februar 2017

Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg

im Monat Februar 2017

IV. Kleine Strafkammer

Dienstag, 07.02.2017

09.00 Uhr

Strafverfahren gegen Tobias B. und Miriam K. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 21.06.16 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 € und die Angeklagte wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2014 in Steinbergen einen PKW gefahren zu haben, ohne im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis zu sein. Die Angeklagte K. soll ihrem Lebensgefährten B. im Zuge der polizeilichen Ermittlungen ein falsches Alibi gegeben haben.

Es sind 2 Zeugen geladen <4 Ns 508 Js 8366/14 (41/16)>.

I. Große Jugendkammer

Mittwoch, 08.02.2017

09.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 13.02., 16.02., 20.02., 23.02., 27.02., 02.03., 06.03., 09.03., 10.03. jeweils um 09.00 Uhr bzw. am 08.02., 02.03. und 06.03. um 11.00 Uhr

Strafverfahren gegen Jannis K. und Marvin H. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten K. vor, zwischen März 2013 und Januar 2014 in Bückeburg mehrfach Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Körperverletzungen begangen zu haben. Dem Angeklagten H. wird vorgeworfen, im April und Mai 2013 in Bückeburg zwei Körperverletzungen begangen zu haben.

Es sind 26 Zeugen geladen < 4 KLs 407 Js 3478/13 (13/14) >.

VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 09.02.2017

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Mesut A. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 18.08.2016 wegen Betruges in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zum Teil gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin im Oktober 2014 und im Dezember 2015 in Stadthagen jeweils über ebay ein iPhone 6 verkauft und den Kaufpreis eingenommen zu haben, obwohl er das Smartphone von vornherein nicht an den Käufer liefern wollte.

Es ist eine Zeugin geladen <4 Ns 408 Js 6127/14 (48/16)>.

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 14.02.2017

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Dawid S. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 18.08.2016 wegen Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ihm wird vorgeworfen, am 26.05.2016 in Obernkirchen seiner ehemaligen Heimleiterin eine E-Mail geschickt zu haben, in der er ihr androhte, sie zu erledigen.

Es ist eine Zeugin geladen <4 Ns 509 Js 4421/16 (45/16)>.

Dr. Garbe

Vizepräsident des Landgerichts

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2017

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