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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat April 2017

Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg

im April 2017

I. Große Strafkammer

Mittwoch, 05.04.2017

09.00 Uhr

mit Folgeterminen am 10. und 12.04.2017 jeweils um 09.00 Uhr.

Strafverfahren gegen Jens W. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 03.03.2016 in Bückeburg einen Zechgenossen aufgefordert zu haben, ihm Geld zu geben. Da dieser jedoch kein Geld bei sich getragen habe, habe der Angeklagte seinen Zechgenossen mehrfach geschlagen, getreten und ihn mit einem an den Hals gehaltenen Messer mit dem Tode bedroht zu haben.

Im Laufe des Abends habe der Zechgenosse aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses das Kassenhäuschen eines Karussells auf dem Bückeburger Markt aufgebrochen. Der Angeklagte sei dann dazu gekommen und gemeinsam hätten sie etwa 100 € und drei Mobiltelefone entwendet. Anschließend hätten sie das Kassenhäuschen in Brand gesetzt.

Es sind 12 Zeugen geladen <4 KLs 409 Js 1927/16 (5/16)>.

VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 06.04.2017

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Mesut A. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 18.08.2016 wegen Betruges in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zum Teil gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin im Oktober 2014 und im Dezember 2015 in Stadthagen jeweils über ebay ein iPhone 6 verkauft und den Kaufpreis eingenommen zu haben, obwohl er das Smartphone von vornherein nicht an den Käufer liefern wollte.

Es ist eine Zeugin geladen <4 Ns 408 Js 6127/14 (48/16)>.

V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 07.04.2017

09.00 Uhr

Strafverfahren gegen Heiko T. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 12.09.2016 wegen versuchter Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, von seiner Nachbarin Geld dafür verlangt zu haben, dass er ihrem Ehemann einen WhatsApp Chat nicht zeigt, in dem die Nachbarin dem Angeklagten ein Foto von ihr mit tief ausgeschnittenem Dekolleté geschickt hatte. Zu Geldzahlungen kam es nicht, da sich die Zeugin dem Jugendamt offenbarte.

Es sind 6 Zeugen geladen <41 Ns 304 Js 6926/15 (6/16)>.

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 11.04.2017

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Jürgen K. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 13.12.2016 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 46 € verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April in Bad Nenndorf beim Ausparken einen anderen PKW angestoßen und beschädigt zu haben. Der Angeklagte soll dann weggefahren sein, nachdem er zuvor ausgestiegen sei und den Schaden erkannt habe.

Es sind 2 Zeugen geladen <4 Ns 506 Js 3608/16 (9/17)>.

V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 21.04.2017

09.00 Uhr

Strafverfahren gegen Marek B. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 17.06.2016 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2014 in Hagenburg gemeinsam handelnd mit zwei rechtskräftig verurteilten Zechgenossen in ein Lokal eingebrochen zu sein und dort mehrere Kisten Softgetränke und Bier entwendet zu haben.

Es sind 3 Zeugen geladen <41 Ns 201 Js 2273/15 (4/16)>.

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 25.04.2017

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Torsten K. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 23.08.2016 wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2015 der Mutter seiner ehemaligen Lebensgefährtin eine Todesanzeige seiner Exfreundin in den Briefkasten geworfen zu haben und sie in einem zweiten Schreiben als Selbstbefriedigungsmaschine dargestellt zu haben.

Es sind 2 Zeugen geladen <4 Ns 407 Js 9369/15 (3/17)>.

13.00 Uhr

Strafverfahren gegen Khalaf K. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 01.11.2016 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Ihm wird zur Last gelegt, im November 2015 in Lauenhagen im Laufe einer familiären Auseinandersetzung der Geschädigten zunächst zwei Ohrfeigen gegeben zu haben und dann fortgegangen zu sein. Als er bei seiner Rückkehr erfahren habe, dass die Geschädigte die Polizei informiert habe, habe er sie mehrfach unter anderem mit einem Holzstiel geschlagen und sie getreten, als sie am Boden gelegen habe.

Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 506 Js 9524/15 (1/17)>.

Dr. Garbe

Vizepräsident des Landgerichts

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.03.2017

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